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AI Act: KI-Chatbots im Shopify-Shop kennzeichnen

Seit dem 02.08.2026 gilt Art. 50 AI Act: KI-Chats müssen sich als KI erkennen geben. So finden und kennzeichnen Sie sie technisch in Ihrem Shopify-Shop.

Justin KreutzmannJustin Kreutzmann13 min Lesezeit

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act). Für Onlineshops ist damit ein Punkt verbindlich, der vorher nur in Ankündigungen stand: Wer einen KI-Chat auf der Website hat, muss Besuchern klar sagen, dass sie mit einer Maschine sprechen.

Das klingt nach einer Zeile Text. In der Praxis ist die eigentliche Arbeit eine andere: herausfinden, welche der drei bis vier Chat-Widgets im eigenen Shop überhaupt mit KI arbeiten, und den Hinweis technisch so platzieren, dass er beim ersten Kontakt sichtbar ist, nicht erst nach einem Klick.

Dieser Artikel klärt kurz die rechtliche Grundlage und geht dann in die Technik: wo KI-Chats in einem Shopify-Shop herkommen, wie Sie sie im eigenen Shop aufspüren, und wie Sie den Hinweis so einbauen, dass er auch mobil und mit der Tastatur erreichbar ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 50 AI Act gilt seit dem 02.08.2026. Wer einen KI-Chat auf der Website hat, muss Nutzer spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar informieren, dass sie mit einem KI-System sprechen.
  • Eine Ausnahme greift nur, wenn die KI-Nutzung für eine verständige, aufmerksame Durchschnittsperson ohnehin offensichtlich ist. Diese Ausnahme wird in der Literatur eng ausgelegt.
  • Gewöhnliche KI-generierte Produktbeschreibungen fallen nicht unter die Chatbot-Pflicht aus Absatz 1. Für rein synthetische Bilder, Audio und Video gilt eine eigene, separate Kennzeichnungspflicht aus Absatz 2.
  • Ein Hinweis, der nur in der Datenschutzerklärung steht, erfüllt die Vorgabe nach übereinstimmender Einschätzung der Fachquellen nicht: Der Hinweis muss am Ort der Interaktion selbst stehen.
  • Ein Shopbetreiber, der eine fertige Chat-App einbindet, ist in aller Regel Betreiber, nicht Anbieter des KI-Systems. Die Pflicht aus Artikel 50 Abs. 1 richtet sich formal an den Anbieter, in der Praxis muss der Betreiber trotzdem dafür sorgen, dass die Kennzeichnung im eigenen Shop tatsächlich sichtbar ist.
  • Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Art. 99 Abs. 4 AI Act mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Deutschland liegt die zentrale Marktüberwachung seit dem KI-Durchführungsgesetz (KI-MIG) bei der Bundesnetzagentur.

Was Artikel 50 seit dem 2. August 2026 verlangt

Artikel 50 AI Act ist Teil der Verordnung (EU) 2024/1689 und regelt Transparenzpflichten für vier unterschiedliche Situationen: direkte Interaktion mit einem KI-System, KI-generierte synthetische Inhalte, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung, sowie Deepfakes und KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (artificialintelligenceact.eu, Artikel 50; EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50).

Für Onlineshops ist Absatz 1 der relevante Teil. Er verlangt, dass KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, so gestaltet sind, dass die betroffene Person informiert wird, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommuniziert. Nach Artikel 113 AI Act gilt diese Pflicht seit dem 2. August 2026, also seit vier Wochen zum Zeitpunkt dieses Artikels (artificialintelligenceact.eu, Artikel 50).

Zeitpunkt und Form: Was „beim ersten Kontakt" bedeutet

Die Information muss laut den ausgewerteten Quellen „at the latest at the time of the first interaction" erfolgen, und zwar „in a clear and distinguishable manner" (artificialintelligenceact.eu; EU-Kommission). Übersetzt auf ein Shop-Chat-Fenster heißt das: Der Hinweis muss da sein, bevor der Kunde die erste Nachricht abschickt, oder spätestens in der ersten Antwort, die er erhält. Nicht erst nach einem Klick auf „Mehr Infos" oder in den Bot-Einstellungen.

„Klar und unterscheidbar" bedeutet nach übereinstimmender Lesart der Fachquellen zwei Dinge: Der Hinweis muss inhaltlich eindeutig sein (kein vager Zusatz wie „Digital Assistant", der auch ein Mensch mit Spitznamen sein könnte), und er muss optisch auffindbar sein, nicht in Fußnotengröße oder blassgrauer Schrift am Fensterrand.

Die Ausnahme bei Offensichtlichkeit: Wann Sie nichts extra kennzeichnen müssen

Artikel 50 Abs. 1 enthält eine Ausnahme: Eine gesonderte Information ist nicht nötig, wenn es für eine „reasonably well-informed, observant and circumspect" Person aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass sie mit einer KI interagiert (digital-strategy.ec.europa.eu).

Für die Praxis ist diese Ausnahme mit Vorsicht zu behandeln. Die ausgewertete Quelle empfiehlt ausdrücklich, sie nicht überzustrapazieren (artificialintelligenceact.eu). Ein Chat-Widget mit dem Namen „ChatGPT-Assistent" oder einem sichtbaren Roboter-Icon mag für viele Nutzer offensichtlich KI sein. Ein Widget, das schlicht „Support" heißt und mit einem Foto einer Person beworben wird, ist es nicht. Da ein Fehleinschätzung hier direkt in den Bußgeldrahmen von Artikel 99 führen kann, ist der sichere Weg der explizite Hinweis, auch wenn Sie die Ausnahme im Einzelfall für anwendbar halten.

Was für KI-Texte und -Bilder gilt, und was ausdrücklich nicht

Neben der Chatbot-Pflicht aus Absatz 1 enthält Artikel 50 in Absatz 2 eine eigene, separate Pflicht für KI-generierte synthetische Inhalte. Sie betrifft primär die Anbieter der generativen Systeme selbst und verlangt eine maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-generierten Audio-, Bild-, Video- und Textinhalten (artificialintelligenceact.eu, Artikel 50).

Für den alltäglichen Shopbetrieb ist die entscheidende Abgrenzung, was davon einen Händler überhaupt betrifft:

InhaltsartKennzeichnungspflichtig?Quelle
KI-Chat, der direkt mit Kunden sprichtJa, nach Artikel 50 Abs. 1EU-Kommission
Gewöhnliche Produktbeschreibung, mit ChatGPT vorformuliertNeinHändlerbund
Automatische Übersetzung von Shop-TextenNein, reines HilfstoolHändlerbund
Kleine Bildkorrekturen (Freisteller, Farbkorrektur)In der Regel neinHändlerbund
Vollständig KI-generiertes, fotorealistisches ProduktbildJaHändlerbund

Der Händlerbund bringt die Trennung auf einen Punkt, den ich für die wichtigste Erkenntnis dieses Abschnitts halte: KI-Kennzeichnung und Werbekennzeichnung sind zwei getrennte Themen. Dass Sie für die Richtigkeit einer KI-generierten Produktbeschreibung weiterhin haften, ändert sich durch Artikel 50 nicht, unabhängig davon, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht.

Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hat ein Shopbetreiber

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen. Der Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Der Betreiber setzt ein bestehendes KI-System in eigener Verantwortung ein.

Für die überwiegende Mehrheit der Shopify-Shops ist die Antwort eindeutig: Wer eine fertige Chat-App aus dem Shopify App Store einbindet, egal ob Shopify Inbox mit Shopify Magic, Gorgias, Tidio oder ein anderer Anbieter, ist Betreiber. Formal richtet sich die Gestaltungspflicht aus Artikel 50 Abs. 1 an den Anbieter des Systems, also an das Unternehmen hinter der App.

Für die Praxis reicht diese Feststellung allein nicht aus, aus zwei Gründen. Erstens: Wenn der App-Anbieter die vorgeschriebene Kennzeichnung technisch bereitstellt, sie aber standardmäßig deaktiviert ist oder Sie sie im Einrichtungsprozess entfernt haben, tragen Sie als Betreiber die Verantwortung dafür, dass sie im eigenen Shop tatsächlich sichtbar ist. Zweitens: Sobald Sie einen Chat-Assistenten selbst mit einer KI-API (etwa über ein eigenes Liquid-Snippet und einen LLM-Anbieter) bauen und unter Ihrem eigenen Namen betreiben, rutschen Sie in die Anbieter-Rolle hinein, weil Sie das System selbst zusammenstellen und in Verkehr bringen.

Wo KI-Chats in einem Shopify-Shop überhaupt herkommen

Bevor Sie irgendetwas kennzeichnen, müssen Sie wissen, was in Ihrem Shop läuft. In der Praxis kommen KI-Chats aus vier Quellen:

  1. Shopify Inbox mit Shopify Magic. Shopifys eigenes, kostenloses Chat-Widget kann mit generativer KI „Instant Answers" aus Ihren Store-Richtlinien formulieren. Aktiviert wird es im Theme-Editor.
  2. Drittanbieter-Apps aus dem App Store. Support- und Verkaufs-Chatbots wie Tidio, Gorgias, ChatBot.com, Zipchat oder ähnliche Anbieter binden sich meist über einen App-Embed oder ein automatisch eingefügtes Script in Ihr Theme ein.
  3. Custom Liquid-Snippets. Manche Shops binden einen Chat-Anbieter manuell über ein Custom-Liquid-Snippet im Footer oder direkt vor dem schließenden </body>-Tag ein, statt über eine reguläre App.
  4. Shopify Sidekick. Das ist der Vollständigkeit halber zu nennen, betrifft Sie hier aber nicht direkt: Sidekick ist ein Assistent für Sie als Händler im Adminbereich, kein Chat für Ihre Kunden, und fällt deshalb nicht unter die Kundeninteraktions-Pflicht aus Artikel 50 Abs. 1.

Wie Sie herausfinden, welche davon in Ihrem Shop laufen

  1. App Embeds im Theme-Editor prüfen

    Admin-Bereich öffnen: Onlineshop → Themes → Anpassen. Dort links auf „App-Embeds" klicken (Puzzleteil-Symbol). Jeder dort aktivierte Eintrag mit „Chat", „Assistant" oder ähnlichem Namen ist ein Kandidat. Aktivierte Embeds sind der häufigste Weg, wie Chat-Apps sich in ein Theme einklinken, ohne dass im eigentlichen Theme-Code etwas sichtbar wird.

  2. Installierte Apps durchgehen

    Admin-Bereich → Apps. Jede App mit Bezug zu Support, Chat oder Kundenservice kurz öffnen und in den Einstellungen nachsehen, ob eine KI-Funktion (oft als „AI Assistant", „Smart Replies" oder „Instant Answers" bezeichnet) aktiv ist. Bei Shopify Inbox findet sich das unter den Einstellungen zu Shopify Magic.

  3. Theme-Code nach bekannten Mustern durchsuchen

    Falls Sie Zugriff auf den Theme-Code haben (Onlineshop → Themes → Code bearbeiten), im gesamten Theme nach Begriffen wie chat, widget, assistant oder nach bekannten Script-Domains suchen. Lokal, mit dem Shopify CLI heruntergeladenen Theme, geht das schneller mit der Kommandozeile:

    Theme lokal nach Chat-Snippets durchsuchen
    # Theme vorher mit der Shopify CLI herunterladen: shopify theme pull
    grep -ril "chat\|widget\|assistant" --include="*.liquid" .
  4. Netzwerkprotokoll im Browser prüfen

    Shop-Frontend im Inkognito-Fenster öffnen, Entwicklertools öffnen (F12), Reiter „Netzwerk". Seite neu laden und den Filter auf „JS" oder auf den Domainnamen setzen. Fremde Domains, die ein Script oder eine WebSocket-Verbindung laden, etwa von einem Chat-Anbieter, tauchen hier auf, auch wenn sie weder als App-Embed noch im Theme-Code direkt sichtbar sind, etwa weil sie über einen Tag-Manager nachgeladen werden.

Den Hinweis technisch so platzieren, dass er beim ersten Kontakt sichtbar ist

Sobald Sie wissen, welche Chats laufen, geht es um die Platzierung. Die Grundregel aus dem Abschnitt oben gilt hier konkret: sichtbar, bevor der erste Klick oder die erste Nachricht erfolgt, nicht erst nach dem Öffnen eines Untermenüs.

Bei den meisten Chat-Apps gibt es dafür ein eingebautes Feld für die Begrüßungsnachricht. Dort gehört der KI-Hinweis in die erste Zeile, nicht in eine spätere Nachricht:

Beispiel für eine Begrüßungsnachricht (konstruiertes Beispiel)
Hallo! Ich bin der KI-Assistent von [Shopname] und beantworte
Fragen zu Bestellungen, Versand und Rückgabe automatisiert.
Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie unser Team unter [E-Mail/Telefon].

Wenn Ihre Chat-App kein Feld für eine Begrüßungsnachricht bietet, aber ein sichtbares Label über dem Eingabefeld erlaubt, reicht auch ein kurzer, permanent sichtbarer Zusatz wie „KI-gestützter Chat" direkt am Fenstertitel. Wichtig ist, dass der Hinweis bei jedem neuen Chat erneut angezeigt wird, nicht nur beim allerersten Besuch der Domain, denn Artikel 50 stellt auf die erste Interaktion der jeweiligen Person ab, nicht auf einen einmaligen Cookie-Zustand.

Für ein eigenes Liquid-Snippet, das ein Chat-Fenster selbst rendert, gehört der Hinweis fest in das Markup, nicht nur in eine Konfiguration, die versehentlich geändert werden kann:

snippets/ai-chat-disclosure.liquid
{% comment %}
  KI-Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 AI Act: fest im Markup, nicht nur in einer
  Einstellung, die versehentlich deaktiviert werden könnte.
{% endcomment %}
<div class="ai-chat-header" role="note" aria-label="Hinweis zum Chat">
  <p class="ai-chat-disclosure">
    Dieser Chat wird von einem KI-System beantwortet, keinem Menschen.
  </p>
</div>

Bietet Ihre Chat-App keine Möglichkeit, die Begrüßungsnachricht anzupassen, ist der nächste Schritt der App-Support: fragen, ob ein Konfigurationsfeld existiert, das im Dashboard nicht offensichtlich ist. Ein nachträglicher CSS- oder JavaScript-Eingriff, der Text vor ein fremdes Widget schiebt, ist technisch möglich, aber fragil: Er bricht bei jedem App-Update, das das Markup des Widgets ändert. Wie generell mit Apps umzugehen ist, die eigenes Markup und eigene Scripts in Ihr Theme einfügen, habe ich in Shopify: Was am 26. August 2026 still kaputtgegangen ist am Beispiel von Tracking-Scripts beschrieben. Dieselbe Vorsicht gilt für Chat-Widgets.

Prüfen, ob der Hinweis auch mobil und per Tastatur erreichbar ist

Ein Hinweis, den nur Desktop-Nutzer mit Maus sehen, erfüllt die Vorgabe nicht vollständig. Zwei Prüfungen gehören deshalb in jeden Rollout:

  1. Mobile Ansicht separat testen

    Chat-Widget auf einem echten Smartphone oder in den Entwicklertools im mobilen Emulationsmodus öffnen. Viele Chat-Buttons sind auf kleinen Bildschirmen zusammengeklappt, und die Begrüßungsnachricht mit dem KI-Hinweis lädt teils erst nach dem Antippen des Buttons nach, statt vorher sichtbar zu sein. Prüfen Sie, ob der Hinweis exakt beim Öffnen erscheint, nicht erst nach dem Senden der ersten Kundennachricht.

  2. Nur mit der Tastatur durch den Chat navigieren

    Ohne Maus mit der Tab-Taste zum Chat-Button vorarbeiten, mit Enter oder Leertaste öffnen, und prüfen, ob der Hinweistext dabei vom Screenreader vorgelesen oder zumindest im sichtbaren Fokusbereich angezeigt wird. Ein Hinweis, der nur per Maus-Hover sichtbar wird, etwa als Tooltip, erreicht Tastaturnutzer nicht und ist aus denselben Gründen problematisch, die ich in meinem Artikel zur Barrierefreiheit im Shopify-Theme beschrieben habe.

Fazit: Erst finden, dann kennzeichnen, dann regelmäßig neu prüfen

Artikel 50 AI Act verlangt für Shop-Chatbots im Kern eine einzige Sache: Kunden müssen beim ersten Kontakt klar erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Der rechtliche Teil dieser Aussage ist kurz. Der technische Teil ist es nicht, weil die meisten Shops mehr KI-Chats laufen haben, als im Adminbereich auf den ersten Blick sichtbar ist, und weil ein Hinweis nur dann wirkt, wenn er am Ort der Interaktion steht statt in einem Rechtstext, den niemand vor dem Tippen liest.

Die praktikable Reihenfolge: App-Embeds und installierte Apps durchgehen, Theme-Code und Netzwerkprotokoll auf vergessene Snippets prüfen, Begrüßungstexte anpassen oder fest ins Markup schreiben, und das Ergebnis einmal mobil und einmal nur mit der Tastatur gegenprüfen. Nach jedem App-Update oder Theme-Wechsel lohnt sich eine erneute Kontrolle, weil genau diese Ereignisse Konfigurationen und Snippets am häufigsten zurücksetzen.

Häufige Fragen

Muss ich Shopify Inbox kennzeichnen, wenn ich nur die Standard-FAQ-Antworten nutze, ohne Shopify Magic?

Wenn keine generative KI im Spiel ist, sondern nur vordefinierte, von Ihnen selbst geschriebene Antworten auf Standardfragen ausgespielt werden, handelt es sich nicht um ein KI-System im Sinne von Artikel 50 Abs. 1. Sobald Sie Shopify Magic für automatisch generierte Antworten aktivieren, ändert sich das. Prüfen Sie in den Einstellungen von Shopify Inbox, ob die KI-Funktion aktiv ist.

Reicht ein kleines Roboter-Icon am Chat-Button als Kennzeichnung?

Ein Icon allein ist riskant, weil die Ausnahme für offensichtliche Fälle nach den ausgewerteten Quellen eng ausgelegt wird. Sicherer ist ein zusätzlicher Textbaustein im Chat-Fenster selbst, der die KI-Nutzung ausdrücklich benennt.

Was passiert, wenn ich die Kennzeichnung erst mit Verzögerung nachrüste?

Rechtlich richtet sich das nach dem Einzelfall, den Ihr Anwalt einschätzen muss. Technisch gilt: Je länger ein KI-Chat ohne Hinweis läuft, desto mehr Interaktionen fanden ohne die vorgeschriebene Information statt. Ein schneller Nachtrag ist in fast allen Chat-Apps eine Frage von Minuten, sobald Sie wissen, welches Widget betroffen ist.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für einen reinen B2B-Shop?

Artikel 50 Abs. 1 stellt auf die Interaktion mit natürlichen Personen ab, nicht auf B2C oder B2B als Vertriebsform. Auch ein B2B-Chat, mit dem ein Mensch auf der Einkäuferseite spricht, fällt grundsätzlich darunter. Ob es abweichende Erwägungen für Ihren konkreten Fall gibt, ist eine Frage für den Anwalt.

Wer kontrolliert das in Deutschland und was drohen für Strafen?

In Deutschland bündelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) die nationale Aufsicht bei der Bundesnetzagentur, die dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum betreibt. In vollharmonisierten Produktbereichen bleiben die jeweiligen Fachaufsichten zuständig. Verstöße können nach Artikel 99 Abs. 4 AI Act mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Wert.

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Justin Kreutzmann

Geschrieben von

Justin Kreutzmann

Shopify-Entwickler für Custom Apps, ERP-Integrationen und Prozessautomatisierung. Ich helfe Marken, technische Grenzen zu überwinden: mit Lösungen, die im Alltag von Händlern wirklich funktionieren.

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