
BFSG für Shopify-Shops: Wer betroffen ist und was am Theme zu tun ist
Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für Onlineshops. Prüfen Sie mit dem Kontrastrechner, wo Ihr Shopify-Theme durchfällt, und welche Ausnahme für Sie greift.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Onlineshops. Seitdem ist zu dem Thema viel Lärm entstanden: Abmahnschreiben kursieren, Agenturen verkaufen Overlay-Widgets als Komplettlösung, und in Händlerforen wechseln sich Panik und Achselzucken ab.
Dieser Artikel versucht das Gegenteil. Er beantwortet drei Fragen nüchtern: Sind Sie überhaupt betroffen? Was genau verlangt die Norm? Und an welchen Stellen fallen Shopify-Themes in der Praxis durch?
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt für Onlineshops seit dem 28.06.2025, ohne weitere Übergangsfrist ([Bundesfachstelle Barrierefreiheit](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node)).
- Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Sie gilt aber nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte (§ 3 Abs. 3 BFSG).
- Maßgeblich ist in der Praxis WCAG 2.1 auf Stufe AA, unter anderem mit 4,5:1 Kontrast für Fließtext und 3:1 für große Schrift und Bedienelemente.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist Pflichtinhalt nach Anlage 3 zu §§ 14 und 28 BFSG.
- Zuständig ist die länderübergreifende Marktüberwachungsstelle MLBF. Das Verfahren ist gestuft: erst Aufforderung, dann Anordnung, erst danach Bußgeld (bis 100.000 Euro nach § 37 BFSG).
- Ob Wettbewerber wegen BFSG-Verstößen abmahnen dürfen, ist gerichtlich bislang nicht geklärt. Kursierende Schreiben halten Fachanwälte vielfach für angreifbar.
Teil 1: Sind Sie überhaupt betroffen?
Diese Frage wird in den meisten Beiträgen zu schnell übersprungen, dabei entscheidet sie über alles Weitere.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, den European Accessibility Act. § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG erfasst ausdrücklich „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr". Ein Onlineshop fällt darunter (Gesetzestext).
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme, präzise gelesen
§ 2 Nr. 17 BFSG definiert das Kleinstunternehmen mit einer Kombination, die man genau lesen muss:
Wer diese Schwelle unterschreitet, ist als Dienstleister von der Pflicht befreit. Für einen Ein-Personen-Shop oder ein kleines Team mit unter zwei Millionen Euro Umsatz heißt das: Das BFSG verlangt von Ihnen zunächst nichts.
Zwei Fallstricke stecken trotzdem darin.
Erstens: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. § 3 Abs. 3 BFSG befreit ausdrücklich nur „Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen". Wenn Sie zusätzlich Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, die selbst unter das BFSG fallen, etwa Hardware mit interaktiver Bedienoberfläche, dann bleibt die Produktseite der Pflicht bestehen.
Zweitens: Es gibt keinen Sockelbetrag. Sobald Sie die zehnte Person einstellen oder die zwei Millionen überschreiten, entfällt die Ausnahme vollständig, nicht anteilig. Wer auf ein Wachstumsjahr zusteuert, sollte das Thema deshalb vorher angehen und nicht danach.
Und B2B?
Das BFSG schützt Verbraucher. Ein Shop, der eindeutig und ausschließlich an Unternehmer richtet, fällt nicht darunter. „Eindeutig" ist dabei die entscheidende Hürde: Sobald Verbraucher faktisch bestellen könnten, weil der Shop offen erreichbar ist und keine belastbare Gewerbeprüfung stattfindet, wird im Zweifel B2C angenommen. Ein Hinweis im Footer reicht dafür nach verbreiteter Einschätzung nicht.
Teil 2: Was technisch verlangt wird
Das Gesetz selbst beschreibt keine Pixelwerte. Es verweist auf den Stand der Technik, und in der Fachliteratur wird dafür durchgängig die europäische Norm EN 301 549 herangezogen, die ihrerseits die WCAG 2.1 auf Stufe AA referenziert.
Interessant ist außerdem, wohin Shopify selbst zielt: Das Unternehmen nennt auf seiner Accessibility-Seite WCAG 2.2 Level AA als Zielstandard, während das Dawn-Theme laut eigenem Konformitätsbericht gegen WCAG 2.1 A/AA getestet wurde.
Der Punkt, an dem die meisten Shops scheitern: Kontrast
Von allen WCAG-Kriterien ist der Kontrast das, was am häufigsten reißt, am leichtesten zu messen ist und sich am schnellsten beheben lässt. Die Grenzwerte auf Stufe AA:
- 4,5:1 für Fließtext (WCAG 1.4.3)
- 3:1 für große Schrift ab 18 pt beziehungsweise 14 pt fett (WCAG 1.4.3)
- 3:1 für Bedienelemente und grafische Objekte (WCAG 1.4.11)
Das klingt abstrakt, bis man es an den eigenen Farben durchrechnet. Genau dafür ist das folgende Werkzeug da. Tragen Sie zwei Farben aus Ihrem Theme ein, etwa die Farbe Ihres Hilfstextes und Ihren Seitenhintergrund:
Kontrast prüfen
Zwei Farben eintragen, das Verhältnis wird sofort berechnet. Die Grenzwerte stammen aus WCAG 2.1, auf die sich die EN 301 549 bezieht.
- Fließtext, Stufe AA (mindestens 4,5:1): nicht bestandenAlles unter 18 pt bzw. 14 pt fett. Der Normalfall in einem Shop.
- Großer Text, Stufe AA (mindestens 3:1): bestandenAb 18 pt (24 px) oder 14 pt fett (18,66 px). Überschriften, Preise.
- Bedienelemente und Grafiken, Stufe AA (mindestens 3:1): bestandenButton-Ränder, Icons, Formularrahmen, Fokus-Ringe.
- Fließtext, Stufe AAA (mindestens 7:1): nicht bestandenStrengere Stufe. Vom BFSG nicht verlangt, aber ein guter Puffer.
Beispiele aus echten Shops
Der Klassiker unter den Durchfallern. Sieht dezent aus, ist aber zu blass.
Die drei Beispiele unten im Rechner sind keine erfundenen Fälle. Grauer Hilfstext auf weißem Grund und weiße Schrift auf hellem Akzentgrün sind die zwei Kombinationen, die ich in Shopify-Themes am häufigsten sehe. Beide sehen im Design gut aus und bestehen die Prüfung nicht.
Was noch dazugehört
Kontrast ist der Anfang, nicht das Ganze. Die weiteren Kriterien, die einen Shop typischerweise betreffen:
Bedienung per Tastatur
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein (WCAG 2.1.1). Das ist formal Stufe A, also die Grundstufe, wird aber in jeder Prüfung mitgetestet. Testen Sie es selbst: Tab-Taste drücken und einmal durch den kompletten Kaufprozess navigieren, vom Menü über den Warenkorb bis zum Checkout.
Sichtbarer Fokus
Wo Sie sich beim Tabben gerade befinden, muss sichtbar sein (WCAG 2.4.7, Stufe AA). Viele Themes entfernen den Fokusring per CSS, weil er als störend empfunden wird. Genau das ist der Verstoß.
Beschriftete Formularfelder
Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch verknüpftes Label (WCAG 3.3.2 und 4.1.2). Ein Platzhaltertext im Feld ersetzt kein Label, denn er verschwindet beim Tippen und wird von Screenreadern uneinheitlich vorgelesen. Betrifft in Shops vor allem Newsletter-Anmeldung, Suchfeld und Adressformulare.
Alternativtexte für Bilder
Produktbilder brauchen beschreibende Alt-Texte, dekorative Bilder ein leeres Alt-Attribut. In Shopify pflegen Sie das je Bild im Produkt, nicht im Theme.
Teil 3: Wo Shopify-Themes konkret durchfallen
Dawn gilt als das barrierefreieste kostenlose Shopify-Theme, und Shopify hat es gegen WCAG 2.1 A/AA testen lassen. Trotzdem finden unabhängige Prüfungen je nach Konfiguration des Händlers weiterhin zwischen etwa 30 und 100 Verstöße.
Das ist kein Widerspruch. Es liegt daran, dass die meisten Probleme nicht im ausgelieferten Theme stecken, sondern in dem, was danach passiert:
- Eigene Farben im Theme-Editor. Der Händler stellt Markenfarben ein, ohne den Kontrast zu prüfen. Das ist mit Abstand die häufigste Ursache.
- Apps, die eigenes Markup einfügen. Bewertungs-Widgets, Produktkonfiguratoren und Pop-ups bringen ihr eigenes HTML mit, das niemand geprüft hat.
- Entfernte Fokusringe. Ein
outline: noneim Custom CSS, meist aus optischen Gründen eingefügt. - Karussells und Slider ohne Tastatursteuerung. Sehr verbreitet auf Startseiten.
- Bilder mit Text. Banner, auf denen der eigentliche Inhalt als Pixel vorliegt und deshalb weder vorgelesen noch skaliert werden kann.
Der praktische Schluss daraus: Ein Theme-Wechsel löst das Problem nicht. Die Arbeit steckt in Ihrer konkreten Konfiguration.
Teil 4: Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Das wird oft vergessen, ist aber ein eigener Pflichtinhalt. Anlage 3 zu §§ 14 und 28 BFSG verlangt unter anderem:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
- Erläuterungen, wie die Barrierefreiheit umgesetzt ist
- die Darlegung, dass die Anforderungen erfüllt sind, oder die Begründung einer Ausnahme nach §§ 16 und 17 BFSG
- Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB, also Name, Anschrift und Telefonnummer
- die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Veröffentlicht wird das laut Gesetz „in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise". In der Praxis hat sich ein eigener Footer-Link durchgesetzt, analog zum Impressum (Übersicht bei bfsg-gesetz.de).
Teil 5: Was passiert, wenn man nichts tut
Hier lohnt es sich, zwei Dinge sauber zu trennen, die in der Diskussion ständig vermischt werden.
Die behördliche Seite
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), eine länderübergreifende Behörde mit Sitz in Magdeburg.
Das Verfahren ist gestuft: Die Behörde fordert zunächst zur Nachbesserung mit Frist auf, erlässt danach eine Anordnung, und erst wenn die nicht befolgt wird, kommt ein Bußgeld in Betracht (Einordnung bei Piltz Legal). § 37 BFSG sieht bis zu 100.000 Euro für die schweren Verstöße vor und bis zu 10.000 Euro für Informations- und Dokumentationspflichten.
Niemand bekommt also aus heiterem Himmel einen Bußgeldbescheid, weil ein Kontrastwert bei 4,3:1 liegt.
Die Abmahn-Seite
Hier ist die Lage anders, und hier wird am meisten Angst verkauft.
Seit August 2025 kursieren Abmahnschreiben wegen BFSG-Verstößen. Die entscheidende Rechtsfrage dahinter ist aber bis heute nicht gerichtlich geklärt: Ob das BFSG eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG ist und damit überhaupt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen trägt. Fachanwälte stufen einen großen Teil der kursierenden Schreiben als angreifbar ein, unter anderem wegen fraglicher Aktivlegitimation und pauschaler Vorwürfe (Einordnung von Marcus Herrmann).
Was Overlay-Widgets nicht lösen
Ein Wort zu den Bannern, die versprechen, per Skript nachträglich Barrierefreiheit herzustellen. Sie werden gerade sehr offensiv verkauft, und sie beheben die Punkte aus Teil 2 nicht, weil sie an den falschen Stellen ansetzen. Warum das so ist, habe ich in einem eigenen Artikel auseinandergenommen: BFSG-Overlay im Shopify-Shop: Warum ein Widget nicht reicht.
Eine realistische Reihenfolge
Wenn Sie betroffen sind und pragmatisch vorgehen wollen:
Betroffenheit klären
Beschäftigtenzahl und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme gegen § 2 Nr. 17 BFSG prüfen. Wenn die Ausnahme greift, hören Sie hier auf und legen sich einen Wiedervorlagetermin, falls Sie wachsen.
Kontraste durchrechnen
Alle Textfarben, Buttonfarben und Zustandsfarben Ihres Themes mit dem Rechner oben durchgehen. Das ist die größte Wirkung pro Aufwand.
Mit der Tastatur durch den Kaufprozess
Einmal ohne Maus vom Menü bis zur Bestellbestätigung. Notieren Sie jede Stelle, an der Sie hängenbleiben oder den Fokus verlieren.
Formulare und Alt-Texte nachziehen
Labels programmatisch verknüpfen, Alt-Texte in den Produkten pflegen.
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Mit dem tatsächlichen Stand, nicht mit Wunschdenken. Footer-Link setzen.
Nach jedem Theme-Update erneut prüfen
Kontraste und Fokusringe sind genau die Dinge, die ein Update wieder überschreibt.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meinen Shop, wenn ich nur ins Ausland verkaufe?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um, die in allen Mitgliedstaaten gilt. Für den Verkauf innerhalb der EU verschiebt sich das Problem also nicht, sondern nur die zuständige Behörde. Wie Ihr konkreter Fall zu bewerten ist, gehört zum Anwalt.
Reicht es, wenn ich ein barrierefreies Theme kaufe?
Nein. Der überwiegende Teil der Verstöße entsteht nach der Installation: durch eigene Farben, durch Apps und durch Custom CSS. Ein gutes Ausgangstheme spart Arbeit, ersetzt die Prüfung aber nicht.
Wie lange dauert eine Umsetzung?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Kontraste und Fokusringe sind meist in wenigen Stunden gelöst. Aufwendiger wird es bei Karussells ohne Tastatursteuerung, bei Formularen aus Apps und bei Bannern, deren Aussage nur als Bild vorliegt.
Muss ich WCAG 2.1 oder 2.2 erfüllen?
In der Praxis wird WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab herangezogen. Shopify selbst nennt WCAG 2.2 AA als Zielstandard. Wer 2.1 AA sauber erfüllt, hat den größten Teil des Weges hinter sich, weil 2.2 die ältere Fassung erweitert und nicht ersetzt.
Gibt es schon Urteile zu BFSG-Abmahnungen?
Zum Stand dieses Artikels sind keine veröffentlichten Urteile auffindbar. Die Abmahnbarkeit über das UWG ist damit eine offene Rechtsfrage, zu der es noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt. Wann die ersten Entscheidungen kommen, lässt sich seriös nicht vorhersagen.

Geschrieben von
Justin Kreutzmann
Shopify-Entwickler für Custom Apps, ERP-Integrationen und Prozessautomatisierung. Ich helfe Marken, technische Grenzen zu überwinden: mit Lösungen, die im Alltag von Händlern wirklich funktionieren.
Projekt anfragen

